Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Haas-Werbetechnik

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen/Leistungen liegen der nachstehenden AGB zugrunde. Dies gilt auch, wenn wir uns in der Geschäftsbeziehung künftig nicht ausdrücklich auf diese berufen.

Abweichende AGB gelten nur, wenn sie von uns zuvor schriftlich anerkannt wurden. Spätestens durch Entgegennahme von Teillieferungen/Teilleistungen erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung unserer AGB einverstanden, auch wenn er in seinen AGB die Geltung abweichender AGB formularmäßig ausgeschlossen hat.

2. Gegenstand

Gegenstand der Bedingung ist der Vertrag über die Tätigkeit der Firma HAAS-Werbetechnik auf den Gebieten der Herstellung, Vertrieb und Montagen von Rahmenkonstruktionen und Befestigungselementen.

3. Angebote/Aufragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und alle sonstigen Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Als eine solche Bestätigung gelten auch der Lieferschein oder die Warenrechnung. Dem Auftraggeber zumutbare Abweichungen von den zum Angebot gehörigen Unterlagen, insbesondere von Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Preislisten sind vorbehalten soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

4. Urheberrecht/Abwicklung

An allen Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Statiken und Kostenvoranschlägen behält sich die Firma HAAS-Werbetechnik das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden. Alle Unterlagen sind, sofern eine Auftragserteilung gegenüber der Firma HAAS-Werbetechnik nicht erfolgt, unverzüglich zurückzugeben.

Konzepte, Entwürfe, Ideen, Produkte und Leistungen jeder Art werden von der Firma HAAS-Werbetechnik nur gegen Berechnung erbracht. Diese dürfen weder verändert, vervielfältigt oder nachgeahmt werden. Eine Übertragung der Rechte kann nur schriftlich gegen besondere Vergütung erfolgen.

Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber genau zu überprüfen, auch auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages hin. Fehlerkorrekturen sind deutlich zu kennzeichnen, denn sie sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Grundsätzliche –oder spätere Änderungswünsche sind kostenpflichtig.

Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte haben.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen.

Für Unternehmen gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

6. Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich - wenn nicht anders bezeichnet - ab Werk/Lager. Verpackung, Fracht und Zölle sind im Kaufpreis nicht enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. Auf die vereinbarten Preise wird zusätzlich die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

7. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt, es sei denn, er wurde ausdrücklich vereinbart. Ist der Zugang der Rechnung streitig, kommt der Auftraggeber spätestens dreißig Tage nach Empfang der Ware ohne Mahnung in Verzug. Unabhängig der Geltendmachung von Inkassogebühren oder eines höheren Schadens, werden bei Verzug in Folge Mahnung, ohne besondere Ankündigung, Verzugszinsen berechnet (3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank).
Im Falle eines Zwangsinkassos werden alle weiteren offenen Rechnungen des Vertragspartners automatisch eingezogen.

Die Firma HAAS-Werbetechnik ist berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit die Durchführung des Vertrages einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und die Firma HAAS-Werbetechnik ihrerseits bereits an den jeweiligen Lieferanten Abschlagszahlungen zu leisten hat.

8. Lieferumfang/Lieferbedingungen

Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Liefertag ist der Tag der Aufgabe zum Versand. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, gilt der Tag der Bereitstellung als Liefertag. Bei Terminvereinbarungen geraten wir nur durch Mahnung in Verzug. Teillieferungen/Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Auftraggeber deren Annahme bei Würdigung aller Umstände zuzumuten ist. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch unverschuldete Ereignisse gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch bei Arbeitskämpfen, Störungen im eigenen Betriebsablauf, die trotz Sorgfalt nicht abwendbar waren, Störungen der Transportunternehmer, Störungen der Verkehrswege, Rohstoffmangel und behördlichen Eingriffen.

Für durch Verschulden unseres Lieferanten verzögerte/unterbleibende Lieferungen/ Leistungen haften wir nicht.

9. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung von Lieferungen/Leistungen geht, auch dann wenn wir ausnahmsweise die Frachtkosten tragen, auf den Auftraggeber über, sobald die Ware die Versandstelle verlassen hat. Bei Rücknahme von Ware trägt der Auftraggeber die Gefahr bis zum Eingang bei uns.

10. Mängelrügen/Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die gesetzlichen Rückgriffansprüche des Auftraggebers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmen keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist uns zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu gewähren. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Auftragserfüllung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber - unbeachtet etwaiger Ersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ansprüche
des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als der Erfüllungsort verbracht wurde.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit. Ebenso wenn die Ware vom Auftraggeber nicht sachgemäß gelagert, benutzt oder eingebaut bzw. mit ungeeigneten Teilen verbunden oder in solche eingebaut wird. Weiter bestehen keine Mängelansprüche für natürlichen Verschleiß, bei unsachgemäßer Einwirkung auf die Ware, durch den Auftraggeber oder Dritte sowie bei Schäden im Zusammenhang mit Reparaturen oder sonstigen Arbeiten durch Dritte. Ebenfalls keine Mängelansprüche bestehen aufgrund äußerer (insbesondere witterungsbedingter) Einflüsse sowie unsere Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. Unsere Haftung entfällt nur dann nicht, soweit der Gewährleistungsfall nachweislich nicht auf einen der vorgenannten Ausschlussgründe zurückzuführen ist.
Lieferqualitäten durch Vorlieferanten könne, ohne Verschulden der Firma HAAS-Werbetechnik, abweichen. Bei Werbeanlagen, in denen Kunststoffe / Acrylgläser verarbeitet werden, können geringfügige Kratzer, Haarrisse o.ä. auftreten. Derartige geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Mangelrüge. Dabei ist von dem vertraglichen Zweck der Anlage/Rahmen auszugehen, ob nämlich durch derartige Mängel die Werbewirkung beeinträchtigt wird.(geringfügige Beeinträchtigungen können z.B. bei einer hoch angebrachten Anlage/Rahmen nicht mehr erkannt werden).Auszugehen ist danach immer von der konkreten Anlage /Rahmen und einer  Werbebeeinträchtigung durch den Mangel.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang, die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach §478 BGB bleiben unberührt.

11. Haftung

Im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtung haftet die Firma HAAS-Werbetechnik dem Vertragspartner gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit die Firma HAAS-Werbetechnik Subunternehmer in die Auftragsabwicklung einschaltet, haftet sie nicht für Fehler, Schäden, Kosten oder Versäumnisse, die durch diese Dritten verursacht worden. Etwaige Ersatzansprüche gegen diese gelten schon jetzt als an den Auftraggeber wirksam abgetreten.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz und in uns zurechenbaren Fällen von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf(Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfe, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

12. Wirksamkeit, anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sprache

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so sollen die übrigen AGB gleichwohl wirksam bleiben. Das gleiche gilt soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Die Vertragsparteien werden dann dasjenige vereinbaren, was der rechtsungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

Die Vertragsbeziehung zwischen der Firma HAAS-Werbetechnik und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile das zuständige Gericht Kleve. Maßgeblich ist der in deutscher Sprache abgefasste Vertragstext.

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